Sonntag, 1. September 2013

Aus der Reihe

"Unnützes Wissen für jeden Tag"! Ich bin sicher, daß das jeder meiner Leser schon einmal unbedingt erfahren wollte ;-).
Irgendwo gibt es auch noch eine Anordnung darüber, was mann/frau drunter zu tragen hat...aber doch immer wieder ein Wunder der Formulierung!


Anordnung
des Ministerpräsidenten
über die Amtstracht in der ordentlichen, der Verwaltungs-,
der Finanz-, der Arbeits- und der Sozialgerichtsbarkeit 

(1) Die Amtstracht der Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger, Amtsanwälte und Urkundsbeamten besteht aus einer Robe.

(2) Die Amtstracht ist schwarz, in der Verwaltungsgerichtsbarkeit dunkelblau. Zur Amtstracht wird ein weißes Hemd und eine weiße Halsbinde (Quer- oder Langbinder) getragen. Frauen tragen zur Amtstracht eine weiße Bluse, sie können hierzu eine weiße Schleife tragen.

(3) Richter und Staatsanwälte, Rechtspfleger und Amtsanwälte, Referendare und Beamte des gehobenen Justizdienstes als Vertreter des Staatsanwalts oder Amtsanwalts tragen den Besatz an der Robe in Samt nach besonderen Abmessungen. Für Urkundsbeamte besteht der Besatz aus Wollstoff. Die Einzelheiten über die Amtstracht werden besonders bekanntgemacht.

Die Beschaffung der Amtstracht ist Sache des Trägers. Für die Vertreter des öffentlichen Interesses und ihre Sitzungsvertreter sowie die örtlichen Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft und die Urkundsbeamten sind staatseigene Amtstrachten zu beschaffen.

Darüber, ob die Amtstracht aus sonstigem Anlaß, namentlich bei bedeutsamen oder feierlichen Veranstaltungen, anzulegen ist, entscheiden im Einzelfall die Behördenvorstände, für die Richter der zuständige Dienstvorgesetzte.

Merkblatt

Das Amtsgewand liegt auf den Schultern und der Brust glatt an und fällt vorn und hinten weit und faltig bis über die Mitte des Unterschenkels herab; es wird vorn durch eine Reihe verdeckter Knöpfe oder durch Haken geschlossen. Der Halsausschnitt ist so, daß er Kragen und Halsbinde sehen läßt, aber Rock und Weste verdeckt. Die Ärmel fallen, nach unten weiter werdend und unten offen, faltig herab. Zur Erleichterung beim Schreiben ist es freigestellt, den rechten Ärmel durch einen innen befestigten, nach unten durchzuknöpfenden Knopf um das Handgelenk zu schließen.
Der Besatz läuft glatt anliegend an dem Halsausschnitt und an der Vorderseite entlang bis zur unteren Kante des Gewandes; er ist um den Hals 16 cm breit und verschmälert sich vorn bis zu 11 cm; am Ärmel hat der Besatz 8 cm Breite. Der Besatz ist bei Richtern und Staatsanwälten aus Samt, bei Urkundsbeamten aus Wollstoff. Bei den Amtsanwälten sowie bei den Referendaren und Beamten des gehobenen Justizdienstes als Vertreter des Staatsanwalts oder des Amtsanwalts und bei den Rechtspflegern ist der Besatz aus Samt; er ist am Halsausschnitt 10 cm breit und verschmälert sich vorn auf 7 cm, der Ärmelbesatz (8 cm) ist aus Wollstoff.

4 Kommentare:

Der Linkshänder hat gesagt…

Wer lässt denn derart diskriminierende Texte durch die Zensur? Also erstmal ist der unmöglich gegendert und dann der Hammer: "Zur Erleichterung beim Schreiben ist es freigestellt, den rechten Ärmel durch einen innen befestigten, nach unten durchzuknöpfenden Knopf um das Handgelenk zu schließen."

Wie soll mir als Linkshänder denn das Schreiben erleichtert werden, wenn ich den rechten Ärmel schließe? Oder darf der Knopf dann links sein und ich ziehe meinen linken Arm von unten durch die Lasche, am Pfeil vorbei durch die Bluse bis nach rechts?

Spock hat gesagt…

Ich schätze eher, daß zu Zeiten der Abfassung dieser Verordnung Linkshänder noch grundsätzlich umerzogen wurden...

Der Linkshänder hat gesagt…

Umerzogen? Zu Nichtjuristen?

Spock hat gesagt…

Unmöglich! Einen echten Juristen kann nichts umerziehen, die juristsche Leidenschaft bricht immer wieder durch ;-)