Irgendwo gibt es auch noch eine Anordnung darüber, was mann/frau drunter zu tragen hat...aber doch immer wieder ein Wunder der Formulierung!
Anordnung
des Ministerpräsidenten
über die Amtstracht in der ordentlichen, der Verwaltungs-,
der Finanz-, der Arbeits- und der Sozialgerichtsbarkeit
des Ministerpräsidenten
über die Amtstracht in der ordentlichen, der Verwaltungs-,
der Finanz-, der Arbeits- und der Sozialgerichtsbarkeit
(1) Die Amtstracht der Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger, Amtsanwälte und Urkundsbeamten besteht aus einer Robe.
(2)
Die Amtstracht ist schwarz, in der Verwaltungsgerichtsbarkeit
dunkelblau. Zur Amtstracht wird ein weißes Hemd und eine weiße Halsbinde
(Quer- oder Langbinder) getragen. Frauen tragen zur Amtstracht eine
weiße Bluse, sie können hierzu eine weiße Schleife tragen.
(3)
Richter und Staatsanwälte, Rechtspfleger und Amtsanwälte, Referendare
und Beamte des gehobenen Justizdienstes als Vertreter des Staatsanwalts
oder Amtsanwalts tragen den Besatz an der Robe in Samt nach besonderen
Abmessungen. Für Urkundsbeamte besteht der Besatz aus Wollstoff. Die
Einzelheiten über die Amtstracht werden besonders bekanntgemacht.
Die Beschaffung der Amtstracht ist
Sache des Trägers. Für die Vertreter des öffentlichen Interesses und
ihre Sitzungsvertreter sowie die örtlichen Sitzungsvertreter der
Staatsanwaltschaft und die Urkundsbeamten sind staatseigene Amtstrachten
zu beschaffen.
Darüber, ob die Amtstracht aus
sonstigem Anlaß, namentlich bei bedeutsamen oder feierlichen
Veranstaltungen, anzulegen ist, entscheiden im Einzelfall die
Behördenvorstände, für die Richter der zuständige Dienstvorgesetzte.
Merkblatt
Das Amtsgewand
liegt auf den Schultern und der Brust glatt an und fällt vorn und
hinten weit und faltig bis über die Mitte des Unterschenkels herab; es
wird vorn durch eine Reihe verdeckter Knöpfe oder durch Haken
geschlossen. Der Halsausschnitt ist so, daß er Kragen und Halsbinde
sehen läßt, aber Rock und Weste verdeckt. Die Ärmel fallen, nach unten
weiter werdend und unten offen, faltig herab. Zur Erleichterung beim
Schreiben ist es freigestellt, den rechten Ärmel durch einen innen
befestigten, nach unten durchzuknöpfenden Knopf um das Handgelenk zu
schließen.
Der
Besatz läuft glatt anliegend an dem Halsausschnitt und an der
Vorderseite entlang bis zur unteren Kante des Gewandes; er ist um den
Hals 16 cm breit und verschmälert sich vorn bis zu 11 cm; am Ärmel hat
der Besatz 8 cm Breite. Der Besatz ist bei Richtern und Staatsanwälten
aus Samt, bei Urkundsbeamten aus Wollstoff. Bei den Amtsanwälten sowie
bei den Referendaren und Beamten des gehobenen Justizdienstes als
Vertreter des Staatsanwalts oder des Amtsanwalts und bei den
Rechtspflegern ist der Besatz aus Samt; er ist am Halsausschnitt 10 cm
breit und verschmälert sich vorn auf 7 cm, der Ärmelbesatz (8 cm) ist
aus Wollstoff.
4 Kommentare:
Wer lässt denn derart diskriminierende Texte durch die Zensur? Also erstmal ist der unmöglich gegendert und dann der Hammer: "Zur Erleichterung beim Schreiben ist es freigestellt, den rechten Ärmel durch einen innen befestigten, nach unten durchzuknöpfenden Knopf um das Handgelenk zu schließen."
Wie soll mir als Linkshänder denn das Schreiben erleichtert werden, wenn ich den rechten Ärmel schließe? Oder darf der Knopf dann links sein und ich ziehe meinen linken Arm von unten durch die Lasche, am Pfeil vorbei durch die Bluse bis nach rechts?
Ich schätze eher, daß zu Zeiten der Abfassung dieser Verordnung Linkshänder noch grundsätzlich umerzogen wurden...
Umerzogen? Zu Nichtjuristen?
Unmöglich! Einen echten Juristen kann nichts umerziehen, die juristsche Leidenschaft bricht immer wieder durch ;-)
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