Mittwoch, 17. Juli 2013

Frau Spock hat Ferien

Was für die geneigten Leser bedeutet, daß es keine lehrreichen und hochspannenden Beiträge aus deutschen Gerichtssälen gibt, sondern ich euch mit großer Freude wieder einmal mit wunderbaren Bildern belästigen kann.
Selbstverständlich unternehme ich nicht nur so sinnlose Dinge, wie in Cafés herumzusitzen und das unten zu sehende Getränk zu mir zu nehmen. Ich habe auch schon Kind groß und eine Freundin in eine nicht so weit entfernte Großstadt ausgeführt (auf dem Weg dorthin habe ich einen hochinteressanten Artikel darüber gelesen, daß Frauen in der Midlife-Crisis unbedingt unvernünftig sein müssen. Super, den heb ich mir auf!). Dort waren wir erst in einer Art Grusellabyrinth, was Kind groß zu der Ansage veranlasste, beim nächsten Mal würde sie wie ihre Tante letztens lieber in der
Kaffeerösterei warten. Danach durften die Damen ein In-Geschäft aufsuchen, das mich so gar nicht reizte, so daß ich lieber Pizza essend davor gewartet habe. Was mir jede Menge interessante Bekanntschaften mit anderen wartenden Eltern eingebracht hat sowie die Aussage von Kind groß, daß man mich ja wohl keine Sekunde allein lassen könne, weil ich sofort mit Fremden sprechen würde. Skandalös das!

Für die nächste Zeit bin ich noch ein wenig planlos, aber bei dem Wetter werden mir sicherlich genügend Ideen für weitere mehr oder weniger sinnvolle Unternehmungen kommen.
Und wenn nicht, versuch ich es eben einfach noch mal mit einem Heißgetränk vor dieser Kulisse ;-)

Sonntag, 14. Juli 2013

Wenn ich könnte, wie ich wollte

Dann wäre dies hier das Gerichts-Outfit meiner Wahl! Aber irgendwie sind alle dagegen, warum nur? Kann ich gar nicht verstehen ;-).
Den Vorschlag einer Freundin, es dann eben nach der Verhandlung noch in Anwesenheit des Kandidaten schnell überzuziehen fand ich allerdings auch nicht verkehrt...


Donnerstag, 11. Juli 2013

Die Tücken eines Gerichtstages


Heute habe ich zwei Gerichtstermine für Kollegen, die sich bereits im Urlaub befinden. Mach ich ja gerne, nach etlichen Tagen, die nur an meinem Schreibtisch stattgefunden haben, freue ich mich auf ein wenig Abwechslung.
Da das Ganze erst relativ spät losgehen soll, verlege ich die Terminsvorbereitung auf den Morgen. Bei kleineren Fällen ist das üblicherweise völlig ausreichend. Also nehme ich mir den ersten Fall vor:
Es geht um Beitragsvorenthaltung in drei Fällen. Insgesamt wurde die horrende Summe von 310,- € nicht an die Sozialversicherung abgeführt. Wieso in aller Welt klagt der Kollege so etwas an, wenn wir üblicherweise unter 5.000,- € Schadenssumme gar nicht erst anfangen zu arbeiten? Ich blättere weiter. Nun gut, es könnte an den 24 Vorstrafen liegen, die der Kandidat bereits gewonnen hat. Ich blättere weiter, bis ich erneut stutzig werde. Wieso habe ich eigentlich die Original-Akte? Müsste die nicht beim Gericht sein? Weiteres Blättern und ein Schreiben vom Gericht: der Kandidat ist nicht auffindbar, wir möchten bitte eine Fahndung nach ihm einleiten. Bereits vor zwei Wochen eingetroffen das Schreiben. Und warum ist das nun wieder dem Kollegen nicht vorgelegt worden?
Jedenfalls sieht es nicht nach einer Gerichtsverhandlung in dieser Sache aus. Ich rufe sicherheitshalber beim Gericht an. Nein, kein Termin, aber –ich frage lieber ausdrücklich nach- der nächste um 13 Uhr findet statt. Hoffen wir das beste!

Und es geht weiter. Pünktlich um 13 Uhr und wie üblich hart am Rande der Vorschriften über die Kleiderordnung (einmal möchte ich dort mein neues Shirt tragen dürfen…) findet Frau Spock sich im Gerichtssaal ein. Vorher gab es sogar Mittag, wobei ich mich gezwungen sah, die eherne Regel „Niemals Tomatensauce mit weißem Oberteil“ zu ignorieren. Lecker. Und wozu gibt es schließlich Roben?
Angetreten ist heute der bestaussehendste Mitarbeiter der hiesigen Bußgeld- und Strafsachenstelle und hat zur Steigerung des Effekts gleich noch zwei jüngere Kollegen mitgebracht. Hurra, ich bekomme etwas für´s Auge, hat man ja nicht so oft. Ein bisschen arbeiten könnte er allerdings noch an seiner irritierenden Angewohnheit, mir ständig ins Wort zu fallen.
Der Angeklagte zeichnet sich schon wieder durch erschreckende Normalität aus, der Richter und ich sehen uns verwirrt an. Sein Verteidiger, ein Steuerberater, zeichnet sich eher durch gewisse Müdigkeitserscheinungen aus, die aber von der längeren Anreise herrühren mögen. Stolz berichten die beiden, dass sie schon seit 1993 zusammenarbeiten. Schade nur, dass es ihnen im Rahmen dieser Zusammenarbeit nicht gelungen ist, die Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 2006 und 2007 fristgerecht zu erstellen und dadurch an die 70.000,- € Steuern nicht bezahlt wurden.

Und dann fangen sie an, auf die Tränendrüse zu drücken, dass sogar mir fast weh um´s Herz wird. Das Ziel besteht darin, die Anzahl der verhängten Tagessätze auf höchstens 90 zu drücken (erst darüber gibt es einen Eintrag im Bundeszentralregisterauszug). Wir versuchen, ihm zu erklären, dass man bei 100.000,- € hinterzogener Steuer mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr zu rechnen hat, das entspräche 360 Tagessätzen, und dass es bei 70.000,- € daher utopisch ist, 90 Tagessätze zu verhängen.
Aber (Tränendrüse) er konnte doch…aber (Tränendrüse) er hatte doch…aber (Tränendrüse) er wollte doch…er tut mir tatsächlich ein wenig leid, und ich habe schon weitaus üblere Kandidaten auf der Bank gegenüber erlebt, aber irgendwo gibt es dann doch Grenzen. Und wenn ich mich auf der einen Seite als erfahrener Geschäftsmann präsentiere, kann ich nicht auf der anderen Seite wichtigeres zu tun haben, als meine Steuererklärung abzugeben, für die es nun einmal genau festgelegte Fristen gibt.
Irgendwann ersticken wir die Tränendrüse, und ich plädiere. Es gibt ein sehr moderates Urteil, und er bekommt 160 Tagessätze anstatt der laut sturer Berechnung eigentlich festzusetzenden 225, und ich finde, damit ist er ganz gut weggekommen.
Im Grunde sieht er es auch ein, obwohl er sich natürlich ärgert, und in seinem Schlusswort verkündet, er hätte sich etwas anderes gewünscht.

Womit sich dann der Spruch wieder einmal bewahrheitet hätte:
Wir sind hier nicht bei „wünsch dir was“, wir sind hier bei „das isso“!

Ich könnte mir vorstellen, dass er in die Berufung geht, er hatte so einen Blick…

Mittwoch, 10. Juli 2013

Die wirklich wichtigen Fragen des beruflichen Lebens

Also meines beruflichen Lebens jedenfalls. Dabei geht es nicht darum, ob jemand in den Knast wandert oder nicht. Oder ob ich jemanden für schuldig halte oder nicht, das ergibt sich meistens alles relativ schnell, wenn ich die Akten lese.
Nein, mehrere Stunden habe ich heute damit zugebracht zu überlegen, was mit einer Anklage passieren sollen, wenn das Hauptverfahren bereits eröffnet wurde, und sich hinterher herausstellt, daß die Bestellung zum Steuerberater nicht erst im Juli 2007, sondern bereits im Januar 2006 entzogen wurde. Man hat ja sonst nichts zu tun...

Zu Beginn daher endlich mal wieder eine kleine Lehrstunde in Juristerei: Eröffnung des Hauptverfahren bedeutet, daß ich eine Anklage geschrieben und ans Gericht geschickt habe. Das zuständige Gericht prüft meine Anklage und wenn es der Meinung ist, daß ich nicht nur Murks gemacht habe, sondern eine Chance auf Verurteilung des Kandidaten besteht, gibt es einen feinen Beschluß über eben jene Eröffnung des Hauptverfahrens. Schon einmal die erste Hürde genommen sozusagen. Bei manchen unserer Gerichte dauert es übrigens Jahre, bis man zumindest schon einmal diesen Beschluß bekommt...

Ist das Hauptverfahren noch nicht eröffnet und man stellt Fehler fest, ist alles unproblematisch. Die Anklage kann zurückgenommen werden, korrigiert und noch einmal eingereicht. Ist das Hauptverfahren bereits eröffnet, geht dies nach gesetzlicher Regelung ausdrücklich nicht mehr, wie unpraktisch.

Was also tun? Das Gericht ist der Auffassung, daß es sich hier um einen völlig anderen Sachverhalt handelt. Ich bin nach meiner Überlegungsarbeit der Ansicht, daß die Tatzeitpunkte sich nicht geändert haben (es geht hier um das unbefugte Führen des Titels "Steuerberater"), sondern ein rechtlicher Hinweis des Gerichts erfolgen könnte, daß die Entziehung des Titels schon früher als in der Anklageschrift genannt erfolgt ist. Immerhin ja sogar zu Gunsten des Angeklagten, denn sonst hätte ich bestimmt noch mehr Taten angeklagt. Kein anderer Sachverhalt, eigentlich nur ein Schreibfehler...

Und damit verbringt man dann mehrere Stunden, durchwühlt Kommentare, in denen nichts zu finden ist, und saugt sich schließlich solche schlauen Ansichten aus den Fingern. Bin ich ja gespannt, auf welchen Nenner wir uns schließlich einigen. Und lehrreich war es heute auch, nicht wahr ;-)?

Um dann mal auf eine wirklich wichtige Frage des Lebens zu kommen: Wieso in aller Welt ist die Schokolade schon wieder alle? Ich war´s nicht ;-)!!

Sonntag, 7. Juli 2013

Das beste an Kindern...

...ist, daß man mit ihnen endlich all das unternehmen kann, was man selbst als Kind nicht zu sehen bekommen hat, und das sogar noch mit einem pädagogisch wertvollen Anspruch.
So gab es also auch gestern mal wieder einen Besuch bei den Karl-May-Festspielen, wieder als Exklusiv-Bespaßung für Kind mittel, die das sichtlich genoß und natürlich auch angemessen beeindruckt von dem Spektakel war.

In der Hauptrolle als Old Shatterhand (Oh, du Held meiner Kindheit ;-)) im übrigen ein Schauspieler, der auch aus einer lokalen Serie bekannt ist, die sogar Kind mittel schon ein Begriff ist, was sie zu dem begeisterten Ausruf "Oh sieh mal, der Landarzt kann reiten!" veranlaßte. Jedenfalls ist sie jetzt gut informiert darüber, wer nun die Bösewichte unter den Apachen, Kiowas und Bleichgesichtern sind. Ein wenig nervös machte es sie allerdings, daß die Pferde nicht die ganze Zeit auf der Bühne bleiben durften und immer, wenn selbige von helfenden Händen weggebracht werden sollten, kam ein erschrockenes "Oh nein, die Pferde werden geklaut!" von ihr.

Sehr schön jedenfalls wieder einmal. Da ist es sogar gut, daß die Kinder noch so klein sind, und man das noch ein paar weitere Jahre guten Gewissens vor sich hat.