...fangen erfolgreich an, um dann ganz stark nachzulassen.
Bei strahlendem Sonnenschein fahre ich -von Vernunft beseelt- mit dem Fahrrad ins Büro und denke diesmal sogar daran, daß es trotz Sonne morgens noch kalt ist und ziehe mich entsprechend an. Heutiges Sportprogramm damit schon einmal weitgehend erledigt.
Ich wühle mich durch einen gewaltigen Stapel Akten, die sich seit Freitag wie durch Zauberhand in meinem Büro angesammelt haben, und erledige sogar endlich den Fall meiner Nemesis, wenn mir das auch die Erwartung baldiger weiterer Telefonanrufe ihrerseits einbringt, da ich es natürlich nicht so gemacht habe, wie sie es sich vorgestellt hat. Dann widme ich mich der Vorbereitung für die später folgende Gerichtsverhandlung und schaffe es sogar noch, einen Blick in den Abschlußbericht meines schönen neuen Kartonverfahrens zu werfen...
Schließlich schwinge ich mich auf mein Fahrrad, um zur Gerichtsverhandlung zu fahren. Daß es jetzt bösartigerweise auf einmal regnet, nehme ich noch gelassen hin, das vorher stattfindende Essen mit einer Kollegin ist sogar höchst erfreulich, aber daß der Angeklagte dann nicht erscheint, ist außerordentlich ärgerlich!
Und erstaunlich ist es auch. Wir haben heute den vierten Fortsetzungtermin gegen den Kandidaten, der es sich zum Aufgabe gemacht hat, Frauen, die er im Internet kennengelernt hat, von der Last ihres Geldes zu befreien. Bisher ist er immer gekommen, warum nun heute nicht, ist nicht nachzuvollziehen, und auch sein smarter Großstadt-Anwalt ist erstaunlich kleinlaut und gesteht uns mißgestimmt, daß er von seinem Mandanten bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht bezahlt worden ist (ich weiß schon, weshalb ich in solchen Fällen früher immer einen Vorschuß genommen habe...).
Was also tun? Wenn wir die Verhandlung aussetzen, müssen wir wieder ganz von vorne anfangen, weil wir die 3-Wochen-Frist ausgereizt haben. Danach steht uns allen nicht so recht der Sinn. Also einigen wir uns auf den Erlaß eines Strafbefehls, für den es leider eine Höchststrafe gibt, die in einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung besteht. Eigentlich zu wenig, ich hätte ihn gerne länger und vor allem ohne Bewährung davongehen sehen...aber manchmal ist man eben doch den Realitäten mehr unterworfen, als einem lieb ist, also gibt es ein entsprechendes Urteil.
Zumindest habe ich nicht so viel Zeit verbraucht und fahre zurück ins Büro, es regnet übrigens schon wieder, und erledige noch ein paar Kleinigkeiten. Aber irgendwann ist der Mann fällig, irgendwann...
Last Christmas und Happy New Year
vor 7 Jahren